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VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt03.04.20233784 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen VN und VR. Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Keine Umorganisation bei allein betriebenem Online-Handel möglich – Berufsunfähigkeit liegt vor

Liegt nach den Bedingungen Berufsunfähigkeit nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise als Selbstständiger nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebs noch eine Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber noch angemessen ist, muss der Selbstständige darlegen und ggf. beweisen, dass auch eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigende Betätigungsmöglichkeit mehr eröffnet.

Es muss sich nach der Umorganisation jedoch eine seiner bisherigen Aufgabe adäquate, zumutbare und sinnvolle Tätigkeit ergeben. Der Versicherte muss sich nicht selbst wegrationalisieren. Bei einem Online-Handel, der allein betrieben wird, ist eine „betrieblich sinnvolle Umorganisation“ nicht möglich (OLG München 13.10.22, 25 U 2340/21, Abruf-Nr. 232426).

Dauernde Einschränkung der beruflichen Fähigkeit Voraussetzung für Berufsunfähigkeit

Verspricht der VR Leistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit, setzt der Eintritt des Versicherungsfalls auch dann eine dauernde Einschränkung der beruflichen Fähigkeit voraus, wenn dies in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich angegeben ist. Ist eine solche Prognose nicht möglich, liegt auch bei einer gravierenden Erkrankung (hier: Brustkrebs) keine Berufsunfähigkeit vor (OLG Dresden 12.10.22, 4 U 673/22, Abruf-Nr. 233209).

Krankenversicherung

Kein Wegfall der Bereicherung bei unwirksamer Prämienanpassung

Der private Krankenversicherer kann sich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen, soweit die auf eine gemäß § 203 Abs. 5 VVG unwirksame Prämienanpassung gezahlten Erhöhungsbeträge der Höhe nach den kalkulierten Beträgen für die Bildung der tariflichen Alterungsrückstellung, für den Beitragszuschlag nach § 149 S. 1 VAG und für die Zuschläge nach §§ 7, 8 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung entsprechen (BGH 21.9.22, IV ZR 2/21, Abruf-Nr. 231781).

Säumniszuschläge auch bei im Notlagentarif geführten privaten Krankenversicherungsvertrag

Einem VR können auch bei einem im Notlagentarif geführten Krankenversicherungsvertrag Ansprüche auf ein Prozent Säumniszuschlag nach § 193 Abs. 6 S. 2 VVG zustehen. Auch bei einem im Notlagentarif geführten Krankenversicherungsvertrag handelt es sich um eine Krankenversicherung, die der gesetzlichen Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG genügt (LG Saarbrücken 16.9.22, 13 S 94/22, Abruf-Nr. 231995).

Pflegetagegeldversicherung

Keine spontane Anzeigeobliegenheit hinsichtlich pränatal diagnostizierter Krankheiten

Den VN trifft keine Offenbarungspflicht in Form einer spontanen Anzeigeobliegenheit hinsichtlich pränatal diagnostizierter Krankheiten seines ungeborenen Kindes, wenn der VR keine Gesundheitsfragen zu noch ungeborenen Kindern stellt. Von einem VR kann erwartet werden, dass er im Rahmen der Antragsstellung auf Kindernachversicherung auch nach etwaigen Erkrankungen von bereits gezeugten, aber noch ungeborenen Kindern fragt (LG Detmold 14.6.22, 02 O 123/21, Abruf-Nr. 232260).

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AUSGABE: VK 4/2023, S. 71 · ID: 49249679

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