Kfz-Versicherung
Anforderungen an Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls
Zur Überzeugungsbildung i. S. v. § 286 ZPO von einer Unfallmanipulation ist (lediglich) eine Gewissheit erforderlich, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, nicht hingegen einer mathematisch lückenlosen Gewissheit.