Feb. 2024
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WohngebäudeversicherungWirksamer Leistungsausschluss für Schäden durch Schwamm bei Gebäuden in Holzständerbauweise
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OLG Köln
| Der Ausschluss in der Leitungswasserversicherung für Schäden „durch Schwamm“ gilt auch bei Schwammbefall als Folge eines Austritts von Leitungswasser in einem Einfamilienhaus, das in Holzständerbauweise im Holzrahmenbau errichtet wurde. So entschied es das OLG Köln in einem entsprechenden Fall. |
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AUSGABE: VK 2/2024, S. 24 · ID: 49880777
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