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Sept. 2024

‌Private UnfallversicherungAusschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen

Abo-Inhalt27.08.2024863 Min. Lesedauer

| Ein vereinbarter Versicherungsausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen bezieht auch Fälle ein, in denen die versicherte Person zwar nicht in ihrer Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit gestört ist, aber infolge Geistesstörung nicht in der Lage ist, ihre Handlungen rational zu steuern. So entschied es das OLG Karlsruhe. |

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AUSGABE: VK 9/2024, S. 156 · ID: 50120949

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