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GebäudeversicherungBeratungspflicht des Gebäudeversicherers gegenüber dem Erwerber einer versicherten Immobilie vor Eigentumsübergang
| Der Erwerber eines bebauten Grundstücks hat schon in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse. Dieses kann er dadurch versichern, dass er mit eigenen Rechten und Pflichten in einen bereits bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag des Veräußerers eintritt oder einen neuen Gebäudeversicherungsvertrag abschließt. In diesem Zusammenhang besteht eine besondere Beratungspflicht des VR. |
Hierauf wies das OLG Karlsruhe hin (5.10.23, 12 U 66/23, Abruf-Nr. 238446). Der Senat machte deutlich, dass bereits vor Gefahrübergang der Abschluss eines Neuvertrags durch den Erwerber als Versicherung für fremde Rechnung möglich ist, welche nach Gefahrübergang zur Eigenversicherung wird.
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AUSGABE: VK 9/2024, S. 145 · ID: 50123057