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WohngebäudeversicherungLeistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Wasserschaden in leer stehendem Gebäude

Abo-Inhalt05.08.2024225 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Der VR kann seine Leistung vollständig kürzen, wenn der VN bei einem Wasserschaden in einem nicht genutzten Gebäude nicht alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt, entleert und entleert gehalten hat. So entschied es das OLG Frankfurt a. M. |

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AUSGABE: VK 8/2024, S. 131 · ID: 50104963

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