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UnfallversicherungBeweislast für das Vorliegen einer unfallbedingten Invalidität

Leseprobe02.09.2024744 Min. Lesedauer

| In der privaten Unfallversicherung trägt der VN die Beweislast für das Vorliegen einer unfallbedingten Invalidität. |

Auf diesen Grundsatz wies erneut das OLG Dresden hin (6.9.23, 4 U 563/23, Abruf-Nr. 239741). Der Senat machte deutlich, dass für die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsschadens und seiner Dauerhaftigkeit der Maßstab des § 286 ZPO gilt. Für die Frage, ob der unfallbedingte Gesundheitsschaden für die bewiesene Invalidität ursächlich war, greift die Beweiserleichterung des § 287 ZPO.

AUSGABE: VK 9/2024, S. 146 · ID: 50123116

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