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ProzessrechtZeugenbewertung von Gesundheitsschäden sind unzulässig

Abo-Inhalt26.09.20242330 Min. Lesedauer

| Die Bewertung, ob Gesundheitsbeeinträchtigungen beim VN vorliegen, ist dem medizinischen Sachverständigen vorbehalten. Sie kann nicht im Wege des Zeugenbeweises geklärt werden. |

Das folgt aus einer Entscheidung des OLG Dresden (6.9.23, 4 U 563/23, Abruf-Nr. 239741). Dies entschied, dass von einer Beweisaufnahme durch Vernehmung der vom Kläger als Zeugen angebotenen beiden behandelnden Ärzte abzusehen sei. Es sei nicht Aufgabe eines sachverständigen Zeugen, sondern des Sachverständigen, dem Richter allgemeine Erfahrungssätze und besondere Erkenntnisse des jeweiligen Wissensgebiets zu vermitteln bzw. aufgrund von Erfahrungssätzen und besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen.

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AUSGABE: VK 10/2024, S. 164 · ID: 50158284

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