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BerufsunfähigkeitsversicherungFalschangabe im Antrag – kein Rücktritt bei leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung
Abo-Inhalt04.10.20242367 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin
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| Fragt eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsantrag unter anderem nach Kopfschmerzen mit einer „Häufigkeit von mehr als zweimal pro Monat“, handelt ein VN nicht grob fahrlässig, wenn er folgenlos ausgeheilte Kopfschmerzen über einen Zeitraum von etwa zwei Monaten nicht angibt. Dies hat das OLG Schleswig entschieden und den Rücktritt eines Berufsunfähigkeits-VR für unwirksam erklärt. |
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AUSGABE: VK 10/2024, S. 174 · ID: 50159021
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