März 2025
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Aktuelle GesetzgebungUnzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Abkühlungsphase bei Restschuldversicherungen
Abo-Inhalt12.03.20252 Min. Lesedauer
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| Eine Verfassungsbeschwerde gegen den zum 1.1.25 in Kraft getretenen Art. 32 Nr. 2 des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) ist gescheitert. Dieser ändert § 7a Abs. 5 VVG dahin, dass der Abschluss von Restschuldversicherungsverträgen zu Allgemein-Verbraucherdarlehen erst eine Woche nach Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags zulässig ist (Abkühlungsphase). |
1. Verfassungsbeschwerde ist unzulässig
AUSGABE: VK 3/2025, S. 45 · ID: 50308615
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