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März 2025

Aktuelle GesetzgebungUnzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Abkühlungsphase bei Restschuldversicherungen

Abo-Inhalt12.03.20252 Min. Lesedauer

| Eine Verfassungsbeschwerde gegen den zum ‌1‌.1‌.25‌ in Kraft getretenen Art. 32 Nr. 2 des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) ist gescheitert. Dieser ändert § 7a Abs. 5 VVG dahin, dass der Abschluss von Restschuldversicherungsverträgen zu Allgemein-Verbraucherdarlehen erst eine Woche nach Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags zulässig ist (Abkühlungsphase). |

1. Verfassungsbeschwerde ist unzulässig

AUSGABE: VK 3/2025, S. 45 · ID: 50308615

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