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Kfz-VersicherungAnforderungen an Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

Abo-Inhalt26.04.20234897 Min. Lesedauer

| Zur Überzeugungsbildung i. S. v. § 286 ZPO von einer Unfallmanipulation ist (lediglich) eine Gewissheit erforderlich, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, nicht hingegen einer mathematisch lückenlosen Gewissheit. |

Diesen Grundsatz bekräftigte jetzt noch einmal das OLG Schleswig (12.10.22, 7 U 62/22, Abruf-Nr. 234815). Der Senat verwies in seiner Entscheidung darauf, dass eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen die Feststellung rechtfertigen könne, dass der Unfall verabredet gewesen ist. Beweisanzeichen können sich ergeben aus Unfallhergang, Art der Schäden, fehlender Kompatibilität, Anlass der Fahrt, Art der beteiligten Fahrzeuge, persönliche Beziehungen und Vermögensverhältnissen der Beteiligten. Entscheidend ist die Gesamtschau und nicht die isolierte Würdigung der einzelnen Umstände.

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AUSGABE: VK 5/2023, S. 73 · ID: 49331569

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