Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Formvorschrift für Verzicht auf Beratung
Der VN kann nach § 6 Abs. 3 VVG unter bestimmten Voraussetzungen auf die Beratung und Dokumentation durch den VR verzichten. Die dort geforderte „gesonderte schriftliche Erklärung“ ist dahingehend auszulegen, dass der Beratungsverzicht ...