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Gesetzliche UnfallversicherungTreppensturz auf dem Weg ins Home-Office ist Arbeitsunfall
Abo-Inhalt13.12.20211184 Min. Lesedauer
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BSG setzt seine Rechtsprechung aus 2018 fort
| Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Home-Office stürzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das BSG im Fall eines Mannes entschieden, der auf der Wendeltreppe gestürzt war, die von den Wohnräumen in die Büroräume führte. |
Begründung des BSG: Das Beschreiten der Treppe ins Home-Office diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert (BSG, Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R, Abruf-Nr. 226274).
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AUSGABE: VVP 1/2022, S. 2 · ID: 47884998
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