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Maklerrecht/Wettbewerbsrecht/KartellrechtVersicherer verweigert Auskunft über Prämienhöhe aus kartellrechtlichen Gründen – zu Recht?
| Versicherer verweigern Versicherungsmaklern gegenüber oft bestimmte Auskünfte zu Versicherungsverträgen ihrer Versicherungsnehmer, etwa über die Prämienhöhe. Zur Begründung führen sie an, dass sie diese Auskünfte aus kartellrechtlichen Gründen nicht geben dürften. Dazu hat VVP folgende Frage eines Maklers erreicht. |
Inhaltsverzeichnis
- Wettbewerb unter VU schafft kartellrechtliche Sensibilität
- Kartellrecht verbietet Austausch über Prämienhöhe
- Ausgangspunkt für kartellrechtliches Verbot: Europarecht
- Besonders sensibel: Vorversichereranfragen
- VU legen Vorgaben (str)eng aus – auch bzgl. Vermittler
- Makler hat keinen Anspruch auf telefonische Auskunft
- Makler hat Anspruch auf Abschriften/Ersatzurkunde
- Folgerungen für Ihre Maklertätigkeit
Frage: Einer meiner Kunden hat mich gebeten, einen Gebäudeversicherungsvertrag zu prüfen. Anstatt mir die alten Versicherungsunterlagen geben zu lassen, habe ich von ihm eine Vollmacht erhalten und diese an den X-Versicherer gesendet. Nachdem die Bearbeitung lange gedauert hat, fragte ich telefonisch die relevanten Daten wie Versicherungssumme, Vorschäden, bisheriger Beitrag ab. Bei der Frage nach dem bisherigen Beitrag hat man mir gesagt, man dürfe mir diesen nicht mitteilen, weil dies kartellrechtlich als Preisabsprache gelte. Beruft sich der Versicherer hier zu Recht auf das Kartellrecht?
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AUSGABE: VVP 2/2022, S. 10 · ID: 47910883