Juni 2022
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AltersversorgungBMF aktualisiert Schreiben zur steuerlichen Förderung der bAV – das sind die Neuerungen
Abo-Inhalt11.05.20224802 Min. LesedauerVon Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
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Hinweis an Redaktion
| Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für viele Versicherungsvermittler ein zentrales Geschäftsfeld. Da ist es wichtig, auch die steuerlichen Spielregeln zu kennen, um die Kunden entsprechend beraten zu können. Im März hat das BMF sein großes Schreiben vom 12.08.2021 überarbeitet. VVP stellt Ihnen die Neuerungen nachfolgend vor. |
Inhaltsverzeichnis
- Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis nicht mehr nötig
- Verhältnis von Riester-Rente und § 3 Nr. 63 EStG geklärt
- Für Neuzusagen kein Biometrie-Erfordernis mehr
- Matching-Modelle und § 100 EStG
- Einkommensgrenzen nach § 100 EStG nicht überschreiten
- Förderung nach § 100 EStG
- Geringfügige Teilleistungen für Fünftel-Regelung unschädlich
- Redaktionelle Anpassungen
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AUSGABE: VVP 6/2022, S. 15 · ID: 48190880
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