Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

AltersversorgungHinterbliebenenversorgung: BAG segnet Mindestehedauer ab

Abo-Inhalt11.05.20223982 Min. Lesedauer

| In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Arbeitgeber eine zugesagte Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn die Ehe bis zum Versterben des Versorgungsberechtigten nicht mindestens zwölf Monate gedauert und die Hinterbliebene die Möglichkeit hat, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Berechtigte aufgrund eines erst nach der Eheschließung erlittenen Unfalls oder einer erst später eingetretenen Krankheit gestorben ist. Das hat das BAG entschieden (BAG, Urteil vom 02.12.2021, Az. 3 AZR 254/21, Abruf-Nr. 227402). |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: VVP 6/2022, S. 2 · ID: 48094462

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte