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StornogefahrmitteilungenMuss Versicherer einem Versicherungsmakler Stornogefahrmitteilungen schicken?

Top-BeitragAbo-Inhalt24.11.202210307 Min. Lesedauer

| Bisweilen reklamieren Versicherungsmakler, dass sie bei einem Maklerwechsel keine Stornogefahrmitteilungen vom Versicherer bekommen hätten und somit keine Gelegenheit hatten, den notleidenden Vertrag nachzuarbeiten und ihren Courtageanspruch zu retten. Grundlage dieser Über- legung sind die handelsvertreterrechtlichen Schutzbestimmungen des § 87a Abs. 2 und 3 HGB. Dazu müsste der Versicherungsmakler eine vertreterähnliche Stellung haben, was nur in Ausnahmefällen zutrifft. VVP erläutert nachfolgend die Regeln für Stornogefahrmitteilungen. |

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AUSGABE: VVP 12/2022, S. 3 · ID: 48749715

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