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PersonalmanagementBAG: Pflicht zur Erfassung und Aufzeichnung von Arbeitszeiten – die zehn wichtigsten Punkte

Abo-Inhalt13.12.202210612 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin

| Im September hatte das BAG mit einer Pressemitteilung für großes Furore gesorgt, mit der es die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfassung und Aufzeichnung von Arbeitszeiten bejaht hatte. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor. Diese enthalten eine Reihe von Präzisierungen. Nachfolgend finden Sie die zehn wichtigsten Punkte, die sich aus der neuen Rechtslage für die betriebliche Zeiterfassung in Vermittlerbetrieben ergeben. |

BAG-Urteil enthält Präzisierungen für die Praxis

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AUSGABE: VVP 1/2023, S. 16 · ID: 48850428

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