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Jan. 2023

Geringfügige BeschäftigungGeringfügigkeitsgrenze und Mindestlohn unter einen Hut bringen – so gelingt es in der Praxis

Abo-Inhalt20.12.202210591 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin

| Mit den neuen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung zum 01.10.2022 knüpft der Gesetzgeber die Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn und eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden/Woche. Das führt dazu, dass bei Vereinbarung einer entsprechenden Wochenarbeitszeit die Geringfügigkeitsgrenze bzw. die geschuldete Arbeitszeit auf Jahresbasis leicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (VVP 9/2022, Seite 19). Das wirft Fragen der Umsetzung in der Praxis auf. VVP macht Sie damit vertraut und erläutert zugleich die Lösung für Betriebe in der Praxis. |

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AUSGABE: VVP 1/2023, S. 17 · ID: 48838737

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