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BüroführungSie können immer noch Rechnungen in Papierform verlangen
| Immer mehr Versicherer und Vertriebsgesellschaften, z. B. Maklerpools, möchten mit den Argumenten Umweltschutz und Ressourcenschonung auf den postalischen Versand von Provisions-/Courtageabrechnungen verzichten und diese lieber bequem jederzeit einseh- und ausdruckbar im jeweiligen Portal und/oder per E-Mail zur Verfügung stellen. Können Sie auf die Übermittlung der Provisions-/Courtageabrechnungen in Papierform bestehen? Und wie sieht es mit ihrer Aufbewahrung aus? |
Hintergrund | § 14 Abs. 1 S. 7 UStG regelt, dass Rechnungen auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln sind. Wollen Sie der elektronischen Übermittlung von Provisions-/Courtageabrechnungen also nicht zustimmen, muss der Versicherer bzw. die Vertriebsgesellschaft Ihnen diese in Papierform übermitteln. Allerdings können Ihnen die mit der Papierform verbundenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Hierüber bedarf es dann einer Vereinbarung. Akzeptieren Sie die Kostenübernahme nicht, riskieren Sie das Ende der Zusammenarbeit.
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AUSGABE: VVP 6/2023, S. 2 · ID: 49333711