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BerufsunfähigkeitsversicherungFalschangabe im Antrag – kein Rücktritt bei leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung
Abo-Inhalt07.03.2024259 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin
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| Fragt eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsantrag unter anderem nach Kopfschmerzen mit einer „Häufigkeit von mehr als zwei mal pro Monat“, handelt ein Versicherungsnehmer (VN) nicht grob fahrlässig, wenn er folgenlos ausgeheilte Kopfschmerzen über einen Zeitraum von etwa zwei Monaten nicht angibt. Dies hat das OLG Schleswig entschieden und den Rücktritt eines Berufsunfähigkeitsversicherers für unwirksam erklärt. |
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AUSGABE: VVP 4/2024, S. 23 · ID: 49919274
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