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RechnungDie neue eRechnung ist da – darum sind auch Sie als Versicherungsvermittler betroffen!

Abo-Inhalt16.04.2024400 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Bisher müssen Rechnungen grundsätzlich in Papierform ausgestellt werden. Ab 2025 wird allerdings eine neue eRechnungspflicht eingeführt. Diese betrifft zwar nur Unternehmer, die im Inland umsatzsteuerpflichtige Umsätze an andere Unternehmer ausführen. Dennoch sind auch Sie als Versicherungsvermittler betroffen. Warum? Sie müssen die eRechnung zwar nicht ausstellen, aber empfangen können. |

Das ist die neue eRechnung

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AUSGABE: VVP 6/2024, S. 28 · ID: 49999492

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