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SponsoringNeues BFH-Urteil zum Sportsponsoring: Bei VIP-Logen § 37b EStG-Pauschalsteuer mindern
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| Viele Vermittlerbetriebe unterstützen überregionale Sportvereine und buchen VIP-Logen, um dort Geschäftspartner und/oder eigene Mitarbeiter zu empfangen. Der Wermutstropfen: Die eingeladenen Personen müssen diese Leistung selbst versteuern, es sei denn, der Vermittlerbetrieb als Einladender nutzt die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG und übernimmt diese Steuer. Genau zu jenem § 37b EStG hat der BFH nun eine neue steuerzahlerfreundliche Entscheidung gefällt, die VVP nachfolgend vorstellt. |
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AUSGABE: VVP 6/2024, S. 11 · ID: 49964911
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