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AltersversorgungDer Weg von der Direktzusage zum Pensionsfonds und wieder zurück – das sind die Regeln

Abo-Inhalt13.05.202487 Min. LesedauerVon Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

| Viele Unternehmen haben seit der Einführung des Pensionsfonds zum 01.01.2002 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, unmittelbare Versorgungszusagen auf einen Pensionsfonds auszulagern. Die Gründe sind vielfältig. In den meisten Fällen stand der Wunsch im Vordergrund, die Bilanz von Pensionsrückstellungen zu befreien. Die Situation kann sich in einzelnen Fällen so ändern, dass die Auslagerung auf den Pensionsfonds nicht mehr opportun erscheint. VVP hat für Sie die Spielregeln zusammengestellt. |

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AUSGABE: VVP 6/2024, S. 17 · ID: 50028636

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