Juni 2024
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Gesetzesänderungen/Wohn-RiesterNeuerung ab 2024: Mit Wohn-Riester-Rente Wohneigentum energetisch sanieren
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| „Wohn-Riestern“ lässt sich jetzt nicht nur im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigenheims und der Ablösung von Darlehen nutzen. Seit Jahresbeginn 2024 kann „Wohn-Riester“ weit mehr: Die Verträge lassen sich jetzt auch dazu nutzen, um bestehendes Wohneigentum energetisch zu sanieren. Wie das geht, zeigt VVP anhand eines Beispielfalls. |
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AUSGABE: VVP 6/2024, S. 20 · ID: 50012987
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