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Kfz-VersicherungVersicherer muss nach missglücktem Driftmanöver zahlen
| Auch ein missglücktes Driftmanöver mit anschließendem Unfall entlässt den Vollkaskoversicherer nicht aus der Pflicht, an den Versicherungsnehmer (VN) einer Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung Leistungen für den Unfall erbringen zu müssen. Diese Auffassung vertritt das LG Coburg. |
Der VN fuhr im Urteilsfall in Begleitung eines Beifahrers mit seiner Chevrolet Corvette in einen Kreisverkehr ein. Unter gezieltem Durchdrehen der Fahrzeugräder umrundete er den Kreisel zweimal im Drift. In der Ausfahrt des Kreisels verlor er die Kontrolle über das Auto und stieß gegen einen Bordstein und eine dahinterstehende Mauer. Am Boliden des VN entstand ein erheblicher Sachschaden, den er von der Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen wollte. Der Versicherer wehrte sich. Nach dem Versicherungsvertag sei die vorsätzliche Schadensverursachung nicht vom Versicherungsschutz gedeckt. In den Versicherungsbedingungen finde sich zudem eine Klausel, die Schäden infolge eines Rennens ausschließe.
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AUSGABE: VVP 8/2024, S. 2 · ID: 50035010