Okt. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Okt. 2024 abgeschlossen.
MaklerwechselUrsprungsmakler hat Anspruch auf Auskunft und Belege – denn Datenschutz-Argument zieht nicht
Top-BeitragAbo-Inhalt07.08.2024335 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Beauftragt der Kunde einen weiteren Makler, ohne zuvor den Maklervertrag mit dem Ursprungsmakler gekündigt bzw. die Maklervollmacht widerrufen zu haben, steht für den Ursprungsmakler seine weitere Courtage auf dem Spiel. Und Schadenersatzansprüche gegen den Kunden stehen im Raum. Vor diesem Hintergrund verlangt der Ursprungsmakler vom Versicherer bzw. Kunden regelmäßig Auskunft über bzw. Nachweise für den Maklerwechsel. Doch Versicherer sperren sich oft mit dem Argument Datenschutz und DSGVO. Zu Unrecht, wie der folgende Beitrag zeigt. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VVP 10/2024, S. 3 · ID: 49879539
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion