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Nov. 2024

BetriebsausgabenWann ein Arbeitszimmer und wann Betriebsräume vorliegen – und was das für den Abzug heißt

Abo-Inhalt16.10.2024731 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Gerade zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit erfüllen viele Vermittler ihre Aufgaben von zuhause aus. Externe Räumlichkeiten sind schließlich kostspielig. Doch lassen sich die auf die privaten Räumlichkeiten entfallenden Aufwendungen dann als Betriebsausgabe absetzen? Und gibt es klassische „Steuerfallen“, die dabei zu beachten sind? Diesen Fragen aus der Vermittlerpraxis geht VVP in einer dreiteiligen Serie auf den Grund. In Teil 1 lernen Sie zunächst die Unterschiede zwischen einem häuslichen Arbeitszimmer und betrieblich genutzten Räumen kennen. |

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AUSGABE: VVP 11/2024, S. 11 · ID: 50127992

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