Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
VVPVersicherungsvermittlung professionell

Betriebliche AltersversorgungDas sind die Regeln für die Fortführung der bAV nach vorzeitigem Dienstaustritt

Top-Beitrag Abo-Inhalt 15.11.2024 8 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, B&W Deloitte GmbH, München

| Viele Arbeitnehmer wandeln Entgelt in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (bAV) um. Schließlich bestehen sogar ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und eine gesetzliche Zuschusspflicht für den Arbeitgeber in Höhe der eingesparten Sozialabgaben bzw. pauschal in Höhe von 15 Prozent. Bei vorzeitigem Dienstaustritt stellt sich für den Arbeitnehmer in den versicherungsförmigen Durchführungswegen die Frage, ob er die bAV privat fortführen oder zum Folgearbeitgeber mitnehmen kann. VVP macht Sie nachfolgend mit den Spielregeln vertraut. |

Ausgabe: 01/2025, S. 22 · ID: 50216953

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2025

Bildrechte