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SonderausgabenAltersvorsorgeaufwendungen: Elektronische Datenübermittlung ersetzt Papiernachweise

Abo-Inhalt 05.12.2024 2 Min. Lesedauer

| Bestimmte Beiträge zur Altersvorsorge sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Um vom Abzug zu profitieren, müssen Sie eigenständig geleistete Beiträge dem Finanzamt per Papierbescheinigung nachweisen. Das macht nicht nur Arbeit, sondern kann auch dazu führen, dass das Finanzamt den Abzug der – oftmals hohen – Beiträge vergisst. Deshalb soll die Datenübermittlung elektronisch erfolgen. Start ist 2028. |

Eigenständig gezahlte Aufwendungen sind noch per Papier nachzuweisen

ID: 50253678

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