SonderausgabenAltersvorsorgeaufwendungen: Elektronische Datenübermittlung ersetzt Papiernachweise
Abo-Inhalt 05.12.2024 2 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Bestimmte Beiträge zur Altersvorsorge sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Um vom Abzug zu profitieren, müssen Sie eigenständig geleistete Beiträge dem Finanzamt per Papierbescheinigung nachweisen. Das macht nicht nur Arbeit, sondern kann auch dazu führen, dass das Finanzamt den Abzug der – oftmals hohen – Beiträge vergisst. Deshalb soll die Datenübermittlung elektronisch erfolgen. Start ist 2028. |
Eigenständig gezahlte Aufwendungen sind noch per Papier nachzuweisen
ID: 50253678
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...