Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
VVPVersicherungsvermittlung professionell

LebensversicherungHöchstrechnungszins in der Lebensversicherung ist zum 01.01.2025 auf ein Prozent gestiegen

17.12.2024 1 Min. Lesedauer

| Zum 01.01.2025 wurde der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von zuletzt 0,25 Prozent auf ein Prozent erhöht. |

Zu unterscheiden ist der Höchstrechnungszins vom Garantiezins, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren. Der Höchstrechnungszins gibt den maximal zulässigen Zins an, mit dem die Lebensversicherer die Deckungsrückstellung für die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen diskontieren dürfen. Da die Versicherer in der Vergangenheit die gesetzliche Obergrenze als Garantiezins für die Ermittlung der Leistungen ihrer Verträge in der Regel übernommen haben, werden Höchstrechnungszins und Garantiezins oft synonym verwendet. Bei aktuellen Gestaltungen von Lebensversicherungen, bei denen bspw. nur ein Teil der Summe der gezahlten Beiträge garantiert wird, gibt es einen derart einheitlichen Garantiezins für die Ermittlung der Leistungen konstruktionsbedingt nicht mehr.

Ausgabe: 1/2025, S. 1 · ID: 50266120

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Buchführung

Geschäftsunterlagen – das darf 2025 in den Reißwolf

VVP
Abo-Inhalt
Seite 1
02.12.2024
1 Min. Lesedauer

Alle Jahre wieder stellt sich zu Beginn eines Jahres und somit auch Anfang 2025 in Versicherungsvermittlerbetrieben die Frage: Welche Geschäftsunterlagen dürfen wir aussortieren und vernichten, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen? Die ...

Bildrechte