Korrespondenzpflicht/VertriebsrechtServicegesellschaften ohne Vermittlerstatus: Müssen Versicherer korrespondieren?
| Servicegesellschaften, z. B. im Bereich der bAV, werden immer häufiger für Versicherungsnehmer (VN) tätig, ohne über eine Erlaubnis nach § 34d GewO zu verfügen. Ihre Leistungen basieren in der Regel auf einem Dienstleistungsvertrag. Müssen Versicherer mit diesen Servicegesellschaften zusammenarbeiten bzw. korrespondieren oder können sie sich wegen deren fehlenden Vermittlererlaubnis bzw. IHK-Registrierung darauf berufen, nur mit ihren VN zu korrespondieren? VVP gibt Antwort. |
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