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Aug. 2025

BetriebsprüfungSchätzungsbefugnis bei Mängeln in der Kassenführung: Bundesfinanzhof gefragt

22.07.20252 Min. Lesedauer

| Zahlreiche Betriebsprüfungen zeigen, dass die Kassenführung oft beanstandet wird. Das Problem dabei: Ist die Kassenführung nicht ordnungsmäßig, drohen erhebliche Hinzuschätzungen. So war es auch in einem Fall, der vom Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein zu entscheiden war. |

Im Streitfall hatte bei einem bargeldintensiven Imbiss mit Sitzgelegenheiten eine Betriebsprüfung stattgefunden. Der Betreiberin, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte, wurden dabei zahlreiche Mängel in der Kassenführung vorgeworfen. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem FG blieb erfolglos.

Beachten Sie | Allerdings ist inzwischen die Revision anhängig, in der insbesondere diese interessanten Fragen zu klären sind:

    • Ist bei bestehenden Zweifeln im Hinblick auf den Programmierzustand und das Vorhandensein von Manipulationsspuren an der Registrierkasse vom FG ein Sachverständigengutachten einzuholen?
    • Rechtfertigen fehlende Programmierprotokolle für die verwendete Kasse eine Schätzung dem Grunde nach?
    • Ergibt sich aus einer angeblichen Abweichung von der Richtsatzsammlung eine Schätzungsbefugnis?

Quelle | FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.8.2023, 3 K 25/22, Rev. BFH, X R 27/24, Abruf-Nr. 248296 unter www.iww.de

AUSGABE: WCR 8/2025, S. 0 · ID: 50474226

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