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Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2025
| Im Monat August 2025 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 11.8.2025
- Lohnsteuer (Monatszahler): 11.8.2025
- Gewerbesteuer: 15.8.2025 (18.8.2025*)
- Grundsteuer: 15.8.2025 (18.8.2025*)
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.8.2025 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.8.2025 (21.8.2025*) für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat August 2025 am 27.08.2025.
* Gilt für Bundesländer, in denen der 15.8.2025 (Mariä Himmelfahrt) ein Feiertag ist.
AUSGABE: WCR 8/2025, S. 0 · ID: 50474240