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FernabsatzFormale Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

19.08.2025185 Min. Lesedauer

| Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht nur 14 Tage ab Übergabe des Kaufgegenstands beträgt, sondern 14 Tage plus ein Jahr. Aber es kommt es auch auf die Details an. Dabei gilt: Wer die vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung wortgetreu benutzt, ist auf der sicheren Seite. Das zeigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in beinahe schulbuchartiger Klarheit. |

Verkäufer hatte keine Telefonnummer angegeben

Im Fall des BGH waren in der Widerrufsbelehrung als Versandhinweis für die Widerrufserklärung zwar die Postanschrift und die E-Mailadresse der verkaufenden Firma angegeben, nicht aber die Telefonnummer. Diese ist jedoch in der Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen.

Nicht jede Abweichung hat gleich gravierende Folgen

Der BGH hat entschieden, dass nicht jede Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung zur fristverlängernden Fehlerhaftigkeit führt. Dazu der BGH: Die fehlende Angabe der Telefonnummer kann sich unter den gegebenen Umständen weder auf die Befähigung des Verbrauchers auswirken, den Umfang seiner aus dem Fernabsatzvertrag herrührenden Rechte (hier seines Widerrufsrechts) einzuschätzen, noch auf seine Entscheidung, den Vertrag zu schließen. Ihm wird auch nicht die Möglichkeit genommen, seine Rechte unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei Mitteilung der Telefonnummer auszuüben.

Denn die Versandfirma hat dem Verbraucher Kommunikationsmittel zur Verfügung gestellt, über die er schnell mit ihr in Kontakt treten und effizient mit ihr kommunizieren konnte, ohne dabei die Möglichkeit eines Telefonats auszuschließen (Telefonnummer war im Internetauftritt der Versandfirma zu finden) oder gar den Verbraucher insoweit irrezuführen.

Quelle | BGH, Urteil vom 25.2.2025, VIII ZR 143/24, Abruf-Nr. 246824 unter www.iww.de

AUSGABE: WCR 9/2025, S. 0 · ID: 50492632

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