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KündigungsfreiheitWenn die Arbeit endet, bevor sie angefangen hat

Abo-Inhalt29.01.20248 Min. LesedauerVon RAin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund

| Der neue Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben, doch kurz vor dem ersten Tag kündigt eine Seite den Vertrag. Was gilt nun rechtlich, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Job antritt? Und was passiert, wenn der Arbeitgeber sich kurzfristig gegen den neuen Arbeitnehmer entscheidet? |

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AUSGABE: ZP 2/2024, S. 6 · ID: 49794155

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