Begünstigungsfähiges Vermögen
Reaktion auf den BFH: Finanzverwaltung ändert Berechnungsmethode zum 90 %-Einstiegstest
Der 90 %-Einstiegstest des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG ist als Reaktion auf die frühere Begünstigung sog. Cash-Gesellschaften zum 1.7.16 eingeführt worden und sollte unerwünschte Gestaltungen zur Inanspruchnahme der Steuerverschonung ...