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FamilienverträgeUnterstützung kindergeldberechtigter Kinder: Mit diesen Modellen sparen Eltern Steuern (Teil 2)

Abo-Inhalt21.02.2024373 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Nahezu jedes Kind erhält von den Eltern Unterhalt in Form von Sach- oder Geldleistungen. Das gilt insbesondere während eines Studiums. Das Problem: Solche Unterhaltsleistungen können Sie dann nicht von der Steuer absetzen, wenn Sie für das Kind noch Kindergeld bekommen. Deshalb sollten Sie in solchen Fällen gestaltend eingreifen. Nachdem wir Ihnen in ZP 02/2024, Seite 8 anhand eines Musterfalls das Steuersparmodell „Zuwendungsnießbrauch an Immobilien“ vorgestellt haben Teil 1), folgt hier das Modell „Zuwendungsnießbrauch an Kapitalanlagen“ als Teil 2 – der Ausgangsfall bleibt derselbe, Details hierzu in Teil 1. |

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AUSGABE: ZP 3/2024, S. 19 · ID: 49886541

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