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SozialversicherungsrechtSie planen die Übernahme von Sprechstunden durch einen Zahnarzt als „freien Mitarbeiter“? Vorsicht!
Abo-Inhalt08.04.2024214 Min. LesedauerVon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
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| Als Inhaber einer Zahnarztpraxis haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Zahnarzt als „freien Mitarbeiter“ bei sich zu beschäftigen. Diese Art der Anstellung kann jedoch zu Problemen führen, auch wenn alle Details vertraglich geregelt werden. Was müssen Sie arbeits- und sozialversicherungsrechtlich beachten? |
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AUSGABE: ZP 4/2024, S. 13 · ID: 49899973
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