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Okt. 2024

TermintreueTerminausfälle: Ausfallgebühr? Pfand? Oder einfach intensiver kommunizieren?

Abo-Inhalt07.10.20242648 Min. LesedauerVon Dr. med. dent. Ulrike Oßwald-Dame, München

| Der Bundesgesundheitsminister lehnte jüngst den Wunsch der Kassenärzte nach Strafgebühren für versäumte Arzttermine ab. Das hindert Sie allerdings nicht daran, selbst eine Ausfallgebühr zu erheben – wenn die Umstände juristisch sicher sind (Details in ZP 04/2019, Seite 3). Auch ein Pfand können Sie erheben (ZP 01/2024, Seite 6). Aber vielleicht optimieren Sie zunächst Organisation und Kommunikation, um das Risiko, dass Patienten ihren Termin nicht wahrnehmen, zu senken. |

Erinnerungen sind gut, Umbuchungen besser!?

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AUSGABE: ZP 10/2024, S. 20 · ID: 50175672

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