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StatistikPraxisgewinne wachsen kräftig an

Abo-Inhalt11.01.20266 Min. LesedauerVon Alexandra Buba M. A., Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

Die wirtschaftliche Entwicklung der deutschen Zahnarztpraxen war in den vergangenen Jahren noch von der Pandemie geprägt. Für das Jahr 2023 jedoch weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in ihrem Jahrbuch 2025 einen Gewinnsprung von über zehn Prozent aus. Andere Kennzahlen haben sich zuletzt ebenfalls positiv entwickelt, wie auch der Blick auf die Statistik der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) belegt.

Umsatzplus von über acht Prozent

Für die Zahnmedizin beginnt das Jahr mit einer positiven Botschaft: Die Umsätze steigen nach der Pandemie wieder spürbar, und die Gewinne sogar noch etwas stärker. Das belegen das Jahrbuch 2025 der KZBV und der Statistikband „schwarz auf weiß“ der BZÄK.

Insbesondere das Jahrbuch 2025 der KZBV indiziert für die Jahre 2022 und 2023 eine deutliche Wachstumsdynamik. So stieg der durchschnittliche Jahresumsatz je Praxis abzüglich der Fremdlaborleistungen von 625.800 Euro im Jahr 2022 auf 677.000 Euro im Jahr 2023. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 8,2 Prozent innerhalb eines Jahres und signalisiert eine verstärkte Nachfrage und Leistungssteigerung im Kerngeschäft der zahnärztlichen Behandlung. Denn die Entwicklung gilt gleichermaßen für alle Honorarbereiche: Sowohl die über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) abgerechneten Leistungen als auch privat oder direkt abgerechnete Leistungen ohne KZV stiegen jeweils um 8,1 Prozent. Damit blieb auch die Verteilung von

  • KZV-Leistungen (52,1 Prozent der Einnahmen) und
  • privatwirtschaftlichen Erlösen (47,9 Prozent) stabil.

Kosten steigen langsamer

Mit den Umsätzen stiegen auch die Kosten in den Zahnarztpraxen: Die laborbereinigten betrieblichen Aufwendungen je Praxis wuchsen zwischen 2022 und 2023 von 393.600 Euro auf 421.500 Euro und damit um 7,1 Prozent. Obwohl die Kosten damit ebenfalls spürbar zunahmen, war ihr Anstieg geringer als der Umsatzzuwachs. Das führte in der Folge zu steigenden Praxisgewinnen: Der Einnahme-Überschuss lag in der durchschnittlichen Praxis bei 255.500 Euro; im Jahr 2022 hatte er erst 232.200 Euro betragen. Der Praxisgewinn stieg damit im Schnitt um satte 10,0 Prozent.

Wichtig — Der Praxisgewinn ist nur die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit als Zahnarzt und zeigt nicht die tatsächliche Liquidität. Was wirklich übrig bleibt lesen Sie in ZP 07/2025, Seite 9.

Steuerliche Einnahmen-Überschussrechnung je Praxis 2022 und 2023 Deutschland

Aufteilung der Gesamteinnahmen

2022

2023

Veränderung in %

Euro

Anteil in %

Euro

Anteil in %

Einnahmen aus selbstständiger zahnärztlicher Tätigkeit

Über KZV vereinnahmt

389.200

52,1

420.700

52,1

8,1

Nicht über KZV vereinnahmt

357.300

47,9

386.300

47,9

8,1

Gesamteinnahmen

746.500

100,0

807.000

100,0

8,1

fremdlaborbereinigte Gesamteinnahmen

625,800

677.000

8,2

Betriebsausgaben insgesamt

514.300

68,9

551.500

68,3

7,2

fremdlaborbereinigte Betriebsausgaben

393.600

421.500

7,1

Einnahmen-Überschuss

232.200

31,1

255.500

31,7

10,0

Bezieht man das Betriebsergebnis nicht auf die Praxen, sondern auf die einzelnen Inhaber, so ergibt sich ein ähnliches, sogar noch etwas besseres Bild: Denn während der Einnahme-Überschuss im Jahr 2022 bei 194.700 Euro lag, waren es im Jahr 2023 bereits 214.700 Euro. Relativ macht dies einen Anstieg von 10,3 Prozent aus. Das Jahr 2023 fällt damit deutlich aus dem Jahresmittel (2,3 Umsatzwachstum pro Jahr zwischen 1992 bis 2023 laut KZBV) heraus.

Nominaler und realer Einkommenszuwachs

Die BZÄK weist in ihrem Statistikband „schwarz auf weiß“ in diesem Zusammenhang auf die Differenz der Jahresüberschüsse und des darauf aufbauenden realen Einkommenszuwachses hin – und auf die Notwendigkeit der inflationsbereinigten Betrachtung. Denn die hohe Inflation insbesondere des Jahres 2022 habe die betriebswirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen im selben Jahr maßgeblich geprägt.

Nach einem ebenfalls überdurchschnittlichen Gewinnanstieg im Jahr 2021, der zum Teil auf pandemiebedingten Nachholeffekten basiert habe, sei der Wert 2022 um 3,8 Prozent gesunken, Inflationsbereinigt hätte dies sogar 10,0 Prozent entsprochen, so die Berechnung der BZÄK.

Die KZBV unterscheidet hier zwischen neuen und alten Bundesländern und kommt zu dem Ergebnis, dass der Realgewinnzuwachs im Jahr 2023 für das alte Bundesgebiet 3,7 Prozent betragen habe, für die neuen Bundesländer dagegen 8,3 Prozent. Allerdings unterscheiden sich auch die Vorjahre in beiden Regionen stark: So habe der Osten 2022 reale Einkommenseinbußen von 14,6 Prozent hinnehmen müssen, der Westen dagegen nur 8,6 Prozent.

Zahnärzte verlieren gegenüber anderen Fachrichtungen

Innerhalb der Ärzteschaft sieht nach Angaben der BZÄK so aus, dass die Zahnmedizin im Hinblick auf die Einkommenssituation stetig weiter abgerutscht ist: Während im Jahr 1980 Zahnärzte die zweitstärkste Einkommensfachrichtung hinter HNO-Ärzten stellten, rangieren sie beim Reinertrag im Median mittlerweile hinter dem Durchschnitt aller Ärzte im unteren Drittel der Einkommensskala.

Außerdem verteilten sich die Einkommen der Zahnärztinnen und Zahnärzte sehr ungleichmäßig: So erreichten fast zwei Drittel (60 Prozent) im Jahr 2023 das Durchschnittseinkommen von 214.700 Euro nicht; 6,4 Prozent erwirtschafteten laut BZÄK nicht einmal 50.000 Euro Überschuss. Dementsprechend gab es am anderen Ende der Skala Praxen mit deutlich höheren Einkommen.

Interessant ist der Blick auf die Kosten- und Umsatzverteilung in den Praxen in Abhängigkeit vom Alter der Praxisinhaber:

  • So wirtschaftet die Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen in den neuen Bundesländern erwartbar am profitabelsten: Von 100 Euro Umsatz blieben hier laut KZBV etwa 36 Euro Gewinn, bei den Älteren (30,50 Euro bei den über 60-Jährigen) und Jüngeren (31,76 Euro bei den unter 50-Jährigen) waren dies deutlich weniger.
  • In den alten Bundesländern ist die Situation anders; hier verdienen zwar relativ betrachtet auch die 50- bis 54-Jährigen am besten (35,60 Euro), allerdings sind die Unterschiede zu den anderen deutlich geringer.

Personalkosten als größter Ausgabenblock

Ein Blick auf die Kosten im Detail offenbart, dass die stärkste Dynamik im Bereich der Personalkosten stattgefunden hat. Sie legten je Praxis laut KZBV um 10,1 Prozent zu und machten insgesamt 43,1 Prozent der Gesamtausgaben aus (lesen Sie hierzu auch den Beitrag „Was Praxismitarbeitende wirklich verdienen“, unter iww.de/zp > Abruf-Nr. 50669677). Ebenfalls kostentreibend waren Leistungen externer Dentallabore, die im Jahr 2022 je Praxis noch mit 120.700 Euro zu Buche geschlagen hatten und nun auf 130.000 Euro gestiegen sind. Das entspricht einem Plus von 7,7 Prozent. Einen klaren Aufwärtstrend gibt es auch bei den Raumkosten (+ 6,1 Prozent). Andere Kostenkategorien wie Praxis- und Labormaterialien (+ 2,5 Prozent) oder die restlichen Betriebsausgaben (+ 3,7 Prozent) wuchsen dagegen deutlich moderater.

Existenzgründungen primär Übernahmen von Einzelpraxen

Die BZÄK analysiert in ihrem Band auch das Gründungsgeschehen und hat herausgefunden, dass eine Existenzgründung in der Zahnmedizin derzeit etwa 450.000 Euro kostet. Gut zwei Drittel aller zahnärztlichen Gründungen hätten im Jahr 2024 in Form der Übernahme einer Einzelpraxis stattgefunden, knapp ein Viertel schaffte den Sprung in die Selbstständigkeit durch Einstieg oder in eine Berufsausübungsgemeinschaft oder deren Weiterführung. Lediglich sieben Prozent gründeten „auf der grünen Wiese“ völlig neu. Dies war vor 20 Jahren noch völlig anders: Damals waren 35 Prozent (Westdeutschland) beziehungsweise 22 Prozent (Ostdeutschland) der Existenzgründungen als Einzelpraxisneugründung erfolgt.

Ökonomische Bedeutung der Zahnmedizin

Weitet man die Perspektive und betrachtet die Zahnmedizin in Relation zum gesamten Gesundheitssystem, so ergibt sich folgendes Bild: Zahnärztinnen und Zahnärzte trugen im Jahr 2024 laut BZÄK mit einem Volumen von 29,7 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung zum BIP bei; ihr Anteil an der Gesundheitsbranche betrug damit 8,9 Prozent, an der Gesamtwirtschaft 0,76 Prozent. Dieser Prozentsatz war schon etwas höher gewesen und hatte etwa 2010 bereits 0,81 Prozent betragen.

Die Preisentwicklung im Hinblick auf die Bruttowertschöpfung lag in den Zahnarztpraxen 2024 laut BZÄK bei 2,5 Prozent. Damit rangiert die Fachrichtung deutlich unterhalb des Wertes für die gesamte Gesundheitsbranche, der 4,8 Prozent betrug. Gleichzeitig entwickelten sich die Preise etwas stärker als innerhalb der Gesamtwirtschaft (2,3 Prozent).

Weiterführender Hinweis
  • Detailliertere Informationen aus diesen Statistikbänden im Hinblick auf Personalsituation, Berufszugang und der Situation der einzelnen Stakeholder erhalten Sie in der Fortsetzung dieses Beitrags in der kommenden Ausgabe.

AUSGABE: ZP 1/2026, S. 3 · ID: 50669313

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