Steuerfreie SanierungserträgeBesonderheiten der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft
Erträge aus einem Schuldenerlass zum Zwecke der Sanierung können steuerfrei sein. Der BFH (21.8.25, IV R 23/23, Abruf-Nr. 251130) hat nun klargestellt, dass die einzelnen Tatbestandsmerkmale bei einer Mitunternehmerschaft, auch wenn der Schuldenerlass Sonderbetriebsvermögen betrifft, bezogen auf die Gesellschaft vorliegen müssen.
Hintergrund: Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei. § 3a Abs. 2 EStG setzt aber Folgendes voraus: „Eine unternehmensbezogene Sanierung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses die Sanierungsbedürftigkeit und die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens, die Sanierungseignung des betrieblich begründeten Schuldenerlasses und die Sanierungsabsicht der Gläubiger nachweist.“
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AUSGABE: MBP 2/2026, S. 22 · ID: 50684222