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AufbissbehelfeSo rechnen Sie subtraktive und additive Maßnahmen an adjustierten Schienen ab

Abo-Inhalt05.01.20265 Min. LesedauerVon Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

Individuell, in unterschiedlichen Herstellungsverfahren gefertigte Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche sind intraorale Behandlungsgeräte. Die Kosten zur Herstellung des Aufbissbehelfs werden im zahntechnischen Labor berechnet, die zahnärztliche Leistung der Eingliederung beim Privatpatienten nach Nr. 7010 GOZ. Die individuelle Adjustierung bei der Eingliederung ist Bestandteil der Leistung. Sind nach der Eingliederung weitere Kontrollen und Korrekturen notwendig, kann der Zahnarzt diese gesondert berechnen. Wie das geht, zeigt dieser Beitrag.

Aufbissbehelfe haben verschiedene Ziele und Indikationen

Eingegliedert über die vorhandene Bezahnung des Ober- oder Unterkiefers dienen Aufbissbehelfe in der Zahnmedizin als diagnostisches und therapeutische Hilfsmittel.

Hier können Aufbissbehelfe sinnvoll sein

  • Erkennen von Fehlkontakten
  • Ermittlung von Okklusionsstörungen
  • Entlastung von Muskulatur und Kiefergelenken
  • Stabilisierung oder Veränderung die Bisslage
  • Schutz von Zähnen / von Zahnersatz bei hohem Kaudruck oder Fehlfunktionen (Bruxismus)
  • Etc.

Ziel ist es zunächst die Kontaktbeziehung von Ober- und Unterkieferzähnen zu entkoppeln, die Bisslage zu stabilisieren oder zu verändern, nicht aber die Morphologie der Zähne zu verändern.

Regelmäßige Kontrollen sind erforderlich

Nach der Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche sind regelmäßige Kontrollen angezeigt. Einerseits, um gezielt Veränderungen der adjustierten Oberfläche vorzunehmen, und dadurch die Funktion im Sinne der gewünschten Therapie zu verbessern. Andererseits gilt es auch, durch starke Beanspruchung bei der Tragedauer entstehende Veränderungen, wie Früh- oder Fehlkontakte oder Überbelastungen, frühzeitig zu erkennen, zu korrigieren und deren schädigende Wirkung zu vermeiden. Die Häufigkeit der notwendigen Kontrollen richtet sich nach den individuellen Erfordernissen des Behandlungsfalls.

Zur Berechnung der Kontrollen gibt es drei GOZ-Ziffern

Zur Berechnung der Kontrollsitzungen stehen die Gebührenpositionen nach den Nrn. 7040, 7050 und 7060 GOZ zur Verfügung:

  • Bei der Nr. 7040 GOZ handelt es sich um eine Kontrolle des Aufbissbehelfs ohne weitere Maßnahmen, d. h. ohne Veränderung der adjustierten Oberfläche.
  • Die Nr. 7050 GOZ umfasst neben der Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche auch substraktive Maßnahmen, also das Einschleifen der adjustierten Oberfläche. Berechnet wird die Leistung je Sitzung.
  • Die Nr. 7060 GOZ beschreibt neben der Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche auch additive Maßnahmen (Auftragen von Material) und wird ebenfalls je Sitzung berechnet.

Nrn. 7050 GOZ darf neben Nr. 7060 GOZ berechnet werden

Erforderliche Veränderungen der adjustierten Oberfläche eines Aufbissbehelfs werden nach den Nrn. 7050 und 7060 GOZ im Rahmen der Kontrollsitzungen vorgenommen und berechnet. Besteht in einer Kontrollsitzung die Notwendigkeit, neben subtraktiven Maßnahmen, an anderer Stelle additive Maßnahmen vorzunehmen, um die okklusalen Kontakte präzise einzustellen, so ist neben der Nr. 7050 GOZ auch die Nr. 7060 GOZ berechnungsfähig.

Achten Sie auf sorgfältige Dokumentation!

Im Rahmen der notwendigen Kontrollsitzungen ist unbedingt auf sorgfältige Dokumentation zu achten – sowohl zur Therapie- als auch zur Honorarsicherung. Die kontrollierte Region einschließlich der daraus hervorgehenden Ergebnisse, sowie die vorgenommenen Maßnahmen (additive oder subtraktive Maßnahmen) sind zu dokumentieren.

Zwei Beispiele veranschaulichen die intraorale und die extraorale Vorgehensweise

Was die Kontrollsitzungen angeht, so können subtraktive oder additive Maßnahmen direkt im Mund des Patienten oder extraoral (d. h. indirekt an Modellen im Artikulator) also im zahntechnischen Labor durchführt werden. Bei der indirekten wesentlich aufwendigeren Vorgehensweise fallen i. d. R. zusätzliche funktionsanalytische bzw. funktionstherapeutische Leistungen an. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Material- und Laborborkosten. Die folgenden Beispiele zeigen die unterschiedliche Vorgehensweise auf.

Wichtig — Die beiden Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Leistungen sind ggf. zusätzlich berechnungsfähig.

1. Additive Maßnahmen direkt im Mund des Patienten

Ein Privatpatient erhält nach vorausgegangener Untersuchung und Beratung einen adjustierten Aufbissbehelf. Nach der Eingliederung werden in der Folge mehrere Kontrollsitzungen mit subtraktiven bzw. additiven Maßnahmen direkt im Mund des Patienten erforderlich.

Fallbeispiel 1 (Privatpatient)

Sitzung

Zahn /Gebiet

Anzahl

GOZ/GOÄ

1. S.

OK/UK

Patient erscheint mit leichten Beschwerden im Kiefergelenk rechts und Verspannungen

Eingehende Untersuchung, Palpation der Kiefergelenke, suffizientes mit Füllungen und Kronen versorgtes Gebiss, gute Mundhygiene, muskuläre Verspannungen

1

0010

OK/UK

CMD-Screening-Test (o.B.)

1

analog (§ 6 Abs. 1)

OK

Ausführliche Beratung zur Schienentherapie, (muskuläre Verspannungen) Patient mit Schienentherapie einverstanden

1

Ä1

OK/UK

Schriftlicher Heil- und Kostenplan erstellt und ausgehändigt

1

0030

OK/UK

Abformung beider Kiefer zur Schienenherstellung (Doku: Abformmaterial)

Material

2. S.

OK

Adjustierte Schiene eingegliedert (Passform sehr gut)

1

7010 + Material

+Labor

3. S.

OK

Schienenkontrolle ohne Veränderung der adjustierten Oberfläche (Patient kommt gut zurecht)

1

7040

4. S.

OK

Schienenkontrolle mit subtraktiven Maßnahmen intraoral (im OK rechts)

1

7050

5. S.

OK

Schienenkontrolle intraoral mit subtraktiven Maßnahmen (im OK rechts eingeschliffen) und additiven Maßnahmen (regio 24–26)

1

1

7050

7060

Termin zur Wiedervorstellung in drei Wochen vereinbart

2. Neuadjustierung des vorhandenen Aufbissbehelfs im Dentallabor

In diesem Beispiel wird ein vorhandener Aufbissbehelf neu adjustiert. Hier sind umfangreichere Korrekturen im zahntechnischen Labor erforderlich.

Fallbeispiel 2 (Privatpatient)

Sitzung

Zahn /Gebiet

Anzahl

GOZ/GOÄ

1. S.

OK/UK

Patient erscheint drei Monate nach Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche in der Praxis

Eingehende Untersuchung, kariesfreies Gebiss, Neuadjustierung des vorhandenen Aufbissbehelfs erforderlich.

1

0010

OK

Ausführliche Beratung zur notwendigen Neuadjustierung der Schiene

1

Ä1

OK/UK

Schriftlicher Heil- und Kostenplan erstellt und ausgehändigt

1

0040

OK/UK

Abformung beider Kiefer zur Neuadjustierung des vorhandenen Aufbissbehelfs (Doku: Abformmaterial)

Material

UK

Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage

1

8010 + Material

OK/UK

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung

1

8020

2. S.

OK

Neu adjustierter Aufbissbehelf eingegliedert (Passform sehr gut)

1

7060

+ Material

+ Labor

3. S.

OK

Schienenkontrolle mit subtraktiven Maßnahmen intraoral (im OK rechts)

1

7050

4. S.

OK

Schienenkontrolle mit subtraktiven Maßnahmen intraoral (im OK rechts und links)

1

7050

5. S.

OK

Schienenkontrolle ohne Veränderung der adjustierten Oberfläche (Patient kommt gut zurecht)

1

7040

Termin zur Wiedervorstellung in 2 Wochen vereinbart

AUSGABE: PA 1/2026, S. 16 · ID: 50656048

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