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Jan. 2026

DokumentationFunktionsanalytische und -therapeutische Leistungen korrekt dokumentieren – Teil 5

Abo-Inhalt05.01.20263 Min. LesedauerVon Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt

Einschleifmaßnahmen sind in der Zahnmedizin häufig erforderlich, um Störkontakte gezielt zu korrigieren. Sie werden häufig bei Funktionsstörungen, muskulären Beschwerden, Überbelastung etc. durchgeführt. Doch wie werden diese Einschleifmaßnahmen nach der GOZ abgerechnet? Was ist ihr Inhalt und wie müssen sie dokumentiert werden?

Die GOZ sieht zwei Gebührenziffern vor

Die GOZ sieht für Einschleifmaßnahmen zwei Gebührenziffern vor: die Nr. 4040 und die Nr. 8100.

GOZ

Leistungstext

1,0-fach

2,3-fach

3,5-fach

4040

Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung

2,53 Euro

5,82 Euro

8,86 Euro

8100

Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Zahnpaar

1,12 Euro

2,59 Euro

3,94 Euro

Wie im Folgenden zu sehen ist, wird bei beiden Gebührenziffern die Vergütung dem Aufwand nicht gerecht.

Nr. 4040 GOZ dient der Beseitigung grober Vorkontakte

Die Nr. 4040 GOZ ist ansatzfähig, wenn grobe Vorkontakte beseitigt werden. Die Leistung ist an natürlichen Zähnen ebenso abrechenbar wie an bestehenden Restaurationen, Rekonstruktionen oder vorhandenem Zahnersatz.

Es handelt sich eindeutig um eine kleinere Maßnahme. Hierfür spricht auch die Bewertung der Leistung i. H. v. 5,82 Euro (2,3-fach). Geht man von einem durchschnittlichen Stundensatz einer Zahnärztin / eines Zahnarztes von 400,00 Euro in Deutschland aus, bleiben beim 2,3-fachen Satz zur Erbringung nur 52 Sekunden (0,87 Minuten) Zeit:

5,82 Euro / 400,00 Euro = 0,01455; 0,01455 x 60 min = 0,873 Minuten.

Merke — Die niedrige Bewertung der Nr. 4040 GOZ liegt vermutlich auch daran, dass die Punktebewertung der Leistung aus der GOZ 1988 identisch übernommen wurde. Vergleicht man die Leistung mit der BEMA-Nr. 89, müsste zur Erreichung des BEMA-Niveaus der 8,3-fache Steigerungssatz berechnet werden.

Wichtig — Die Nr. 4040 GOZ darf nur einmal pro Sitzung abgerechnet werden. Der individuelle Zeitaufwand sollte sich daher in der Wahl des Steigerungsfaktors gemäß § 5 GOZ niederschlagen.

Nr. 8100 GOZ dient dem funktionellen Feineinschleifen

Die Nr. 8100 GOZ beschreibt im Gegensatz zur Nr. 4040 GOZ das systemische funktionelle Feineinschleifen zur Feineinstellung der Okklusion und Artikulation. Grundlage der Maßnahme sind in der Regel vorausgehende funktionsanalytische Maßnahmen, zum Beispiel, um eine neue Zuordnung der okklusalen Beziehungen und der Artikulation zu erreichen. Hierzu sind häufig mehrere Sitzungen notwendig.

Betrachtet man die Honorierung der Leistung, die von der GOZ 1988 zur GOZ 2012 lediglich um 5 Punkte angehoben wurde, bleiben der Zahnärztin / dem Zahnarzt bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 400,00 Euro lediglich 23,3 Sekunden (0,39 Minuten) pro Zahnpaar (Agonist und Antagonist, ebenfalls 2,3-fach). Der Rechenweg ist derselbe wie bei der Nr. 4040 GOZ:

2,59 Euro / 400,00 Euro = 0,006475; 0,006475 x 60 min = 0,3885 Minuten.

Dieses Honorar wird dem tatsächlichen Zeitaufwand definitiv nicht gerecht – bei umfangreichen systemischen Einschleifmaßnahmen sollte die Gestaltung der Steigerungsfaktoren dem tatsächlichen Aufwand angepasst werden – ggf. unter Hinzunahme einer Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ.

So dokumentieren Sie die o. g. Maßnahmen richtig

Die Erfahrung zeigt, dass die Leistungen in der Regel unzureichend dokumentiert sind. Meistens beinhaltet die Patientenakte nur den Hinweis, dass eingeschliffen wurde. Weitere Angaben fehlen. Um durch korrekte Abrechnung Honorarverluste zu vermeiden, sind jedoch folgende Angaben entscheidend:

  • An welchen Zähnen / In welcher Region wurde die Leistung erbracht?
  • Welche Art der Einschleifmaßnahme wurde durchgeführt (Beseitigung von Vorkontakten, funktionelles Feinschleifen)?
  • Wie hoch war der hieraus resultierende Aufwand (Zeit und Schwierigkeit; Besonderheiten wie z. B. Würgereiz, erhöhtes Schmerzempfinden etc.)?
Weiterführende Hinweise
  • Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen korrekt dokumentieren (4) (PA 10/2025, Seite 5 f.)
  • Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen korrekt dokumentieren (3) (PA 09/2025, Seite 12 f.)
  • Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen korrekt dokumentieren (2) (PA 08/2025, Seite 7 f.)
  • Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen korrekt dokumentieren (1) (PA 07/2025, Seite 17 f.)
  • Einschleifmaßnahmen: Mit detaillierter Dokumentation Abrechnungspotenziale ausschöpfen (PA 11/2024, Seite 2).

AUSGABE: PA 1/2026, S. 19 · ID: 50655438

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