SpendenSpenden- und Verlustabzug bei Mietzahlungen an gGmbH durch Alleingesellschafter
Vermietet der Alleingesellschafter einer gemeinnützigen GmbH an diese ein Grundstück und stellt ihr die dafür erforderlichen Mietzahlungen als Spende zur Verfügung, sind bei Fremdüblichkeit des Mietvertrags sowohl der Spendenabzug als auch die zu Beginn des Mietverhältnisses entstehenden Verluste steuerlich anzuerkennen. Dies hat das FG Münster entschieden.
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AUSGABE: SB 2/2026, S. 36 · ID: 50639285