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Außergewöhnliche BelastungKosten für Auslandsstudium (k)ein Fall des § 33 EStG?

08.01.20261 Min. Lesedauer IWW Institut

Das Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot begründet auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (hier: Medizinstudium) keinen Anspruch auf Berücksichtigung von Kosten eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastungen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden.

Nach Auffassung des FG reichen die bestehenden Steuervergünstigungen (Kinder- und Ausbildungsfreibetrag) aus, um die Aufwendungen zu kompensieren (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2025, Az. 14 K 1459/24 E, Abruf-Nr. 251911). Das FG wollte die Revision zum BFH nicht zulassen. Die Eltern haben dagegen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Sie trägt das Az. VI B 31/25.

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AUSGABE: SSP 2/2026, S. 3 · ID: 50670190

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