VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
Oft waren es die Folgen der Corona-Pandemie oder auch hohe Energiekosten: Viele Menschen sind in den vergangenen Jahren in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und bekamen keine Kredite oder wollten diese vermeiden. Sie wandten sich stattdessen an Freunde oder Bekannte. Das weiß auch unsere Leserin D. Mantel, Offenbach, die von einem Schuldner (zunächst) getäuscht wurde.
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Darlehen, wechsel dich … |
Ein Darlehen für einen Freund Unserer Leserin lag ein Titel gegen Schuldner S. über rund 3.500 EUR vor. Der 55-Jährige hatte nur ein geringes Einkommen, Geld oder pfändbare Habe lagen nicht vor. Er zahlte kleine Raten auf die Forderung. Aber unsere Leserin war über ein Darlehen von 2.000 EUR „gestolpert“, das S. seinem Freund F. gewährt hatte. Ihr lag die Kopie eines Darlehensvertrags aus dem Jahr 2022 vor. S. gab an, dass es um dieses Darlehen immer wieder Streit gegeben und F. es schließlich vorzeitig komplett getilgt habe. Den Betrag habe F. ihm „dann Mitte 2023 in bar bezahlt“. S. behauptete, er habe diese Rückzahlung für alltägliche Besorgungen verbraucht. Als Beleg legte er mehrere Kontoauszüge vor, aus denen monatliche Ratenzahlungen des F. an ihn hervorgingen, die dann aber im Mai 2023 endeten. Unserer Leserin kam das merkwürdig vor: Hatte S. das Darlehen vielleicht gar nicht oder nicht vollständig zurückerhalten? Sie ging strategisch vor, prüfte noch einmal Dokumente des S. und erbat weitere Kontoauszüge, die S. scheinbar zuvorkommend und schnell vorlegte. Dann ein Treffer: Sie entdeckte eine Zahlung von „0,01 EUR“ auf das Girokonto des S., das von einem Girokonto einer anderen Bank stammte, allerdings auch den S. als Kontoinhaber auswies. Solche Minibeträge fließen oft zu Prüf- bzw. Verifikationszwecken. Da diese Zahlung relativ nah bei dem Zeitpunkt lag, an dem das Darlehen angeblich „getilgt“ war und unsere Leserin ein verschwiegenes Zweitkonto vermutete, leitete sie direkt eine Kontopfändung ein. Dies zahlte sich aus: Tatsächlich liefen nicht nur die Darlehensraten auf das Zweitkonto des S. weiter, sondern dieser parkte dort noch Guthaben in Höhe von knapp 1.000 EUR. Verstoß gegen Auskunftspflichten Unsere Leserin konfrontierte S. damit, dass er gegen seine Auskunftspflichten verstoßen und zudem auch noch gelogen hatte, indem er das Darlehen an F. als getilgt angegeben hatte. Sie einigte sich mit S. darauf, dass dieser die gesamte offene Restforderung binnen 30 Tagen ausgleichen sollte, was auch geschah. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VE 2/2026, S. 40 · ID: 50688725