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ReformpaketRentenreformpaket und Arbeitsrecht – Was ArbG und ArbN jetzt wissen müssen

Abo-Inhalt02.02.20267 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

Am 5.12.25 beschloss der Bundestag im Rahmen des sogenannten Rentenpakets drei Gesetzesentwürfe. Der Bundesrat hat am 19.12.25 zugestimmt. Das zum 1.1.26 in Kraft getretene Reformpaket hat mit der neuen Aktivrente, dem Wegfall des Anschlussbeschäftigungsverbots und Neuerungen bei der Betriebsrente auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Arbeitsrecht aktiv gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

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AUSGABE: AA 2/2026, S. 36 · ID: 50686986

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