ReformpaketRentenreformpaket und Arbeitsrecht – Was ArbG und ArbN jetzt wissen müssen
Am 5.12.25 beschloss der Bundestag im Rahmen des sogenannten Rentenpakets drei Gesetzesentwürfe. Der Bundesrat hat am 19.12.25 zugestimmt. Das zum 1.1.26 in Kraft getretene Reformpaket hat mit der neuen Aktivrente, dem Wegfall des Anschlussbeschäftigungsverbots und Neuerungen bei der Betriebsrente auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Arbeitsrecht aktiv gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
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AUSGABE: AA 2/2026, S. 36 · ID: 50686986