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LeserforumSemipermanente Schienung – wie abrechnen?

Leseprobe15.01.20261 Min. Lesedauer

Frage: „Wie berechne ich eine semipermanente Schienung zur kieferorthopädischen Stabilisierung bei einem Kassenpatienten?“

Antwort: Retentionsmaßnahmen sind bis zu acht Quartale nach der KFO-Behandlung Vertragsleistung. Allerdings sind festsitzende Retentionsgeräte keine Kassenleistung (Ausnahme: UK-Frontzahnretainer mit KIG E3 oder E4). Die festsitzende Schienung zur Sicherung des Behandlungsergebnisses kann nur privat vereinbart und berechnet werden (Nr. 7070 GOZ). Die BEMA-Nr. K4 kann nur zur Stabilisierung gelockerter Zähne und bei prä- bzw. postchirurgischen Fixationsmaßnahmen berechnet werden.

AUSGABE: AAZ 2/2026, S. 3 · ID: 50632969

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